Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse › Sechster Titel: Kauf und Tausch › Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 186 ORVorbehalt der kantonalen Gesetzgebung
Der kantonalen Gesetzgebung bleibt es vorbehalten, die Klagbarkeit von Forderungen aus dem Kleinvertriebe geistiger Getränke, einschliesslich der Forderung für Wirtszeche, zu beschränken oder auszuschliessen.
Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht), SR 220, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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