Zweiter Titel: Schuldbetreibung › I. Arten der Schuldbetreibung
Art. 43 SchKGAusnahmen von der Konkursbetreibung
Die Konkursbetreibung ist in jedem Fall ausgeschlossen für:
2. periodische familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge sowie Unterhaltsbeiträge nach dem Partnerschaftsgesetz vom 18. Juni 2004;
3. Ansprüche auf Sicherheitsleistung.
Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), SR 281.1, Stand 1.1.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
Was heisst das für dich?
Kai erklärt den Artikel in einfachen Worten. Kostenlos.
Kai zu Art. 43 SchKG fragen