Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen › Erster Teil: Verbrechen und Vergehen › Erster Titel: Geltungsbereich

Art. 1 StGBKeine Sanktion ohne Gesetz

Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.

Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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