Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen › Zweiter Teil: Übertretungen
Art. 104 StGBAnwendbarkeit der Bestimmungen des Ersten Teils
Die Bestimmungen des Ersten Teils gelten mit den nachfolgenden Änderungen auch für die Übertretungen.
Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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