Zweites Buch: Besondere Bestimmungen › Erster Titel: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben › 1. Tötung.

Art. 117 StGBFahrlässige Tötung

Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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Art. 117 StGB: Fahrlässige Tötung – Kai