Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen › Erster Teil: Verbrechen und Vergehen › Zweiter Titel: Strafbarkeit › 3. Rechtmässige Handlungen und Schuld.
Art. 17 StGBRechtfertigender Notstand
Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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