Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen › Erster Teil: Verbrechen und Vergehen › Zweiter Titel: Strafbarkeit › 3. Rechtmässige Handlungen und Schuld.
Art. 20 StGBZweifelhafte Schuldfähigkeit
Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln, so ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die sachverständige Begutachtung durch einen Sachverständigen an.
Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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