Zweites Buch: Besondere Bestimmungen › Dreizehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung › 4. Störung der militärischen Sicherheit.

Art. 276 StGBAufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten

1. Wer öffentlich zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Ausreissen auffordert,

wer einen Dienstpflichtigen zu einer solchen Tat verleitet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Geht die Aufforderung auf Meuterei oder auf Vorbereitung einer Meuterei, oder wird zur Meuterei oder zur Vorbereitung einer Meuterei verleitet, so ist die Strafe Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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