Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes › Neunter Titel: Präventionsmassnahmen, ergänzende Bestimmungen und allgemeine Übergangsbestimmungen
Art. 391 StGBKantonale Einführungsbestimmungen
Die Kantone teilen dem Bund die nötigen Einführungsbestimmungen zum Schweizerischen Strafgesetzbuch mit.
Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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