Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen › Erster Teil: Verbrechen und Vergehen › Dritter Titel: Strafen und Massnahmen › Erstes Kapitel: Strafen › Vierter Abschnitt: Strafbefreiung sowie Sistierung und Einstellung des Verfahrens › 1. Gründe für die Strafbefreiung.

Art. 52 StGBFehlendes Strafbedürfnis

Die zuständige Behörde sieht von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab, wenn Schuld und Tatfolgen geringfügig sind.

Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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