3. Titel: Parteien und andere Verfahrensbeteiligte › 4. Kapitel: Rechtsbeistand › 3. Abschnitt: Unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft und das Opfer

Art. 137 StPOBestellung, Widerruf und Wechsel

Bestellung, Widerruf und Wechsel der Verbeiständung richten sich sinngemäss nach den Artikeln 133 und 134.

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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