5. Titel: Zwangsmassnahmen › 4. Kapitel: Durchsuchungen und Untersuchungen › 6. Abschnitt: Untersuchungen an Leichen

Art. 254 StPOExhumierung

Wenn es zur Aufklärung einer Straftat nötig erscheint, kann die Ausgrabung einer bestatteten Leiche oder die Öffnung einer Aschenurne angeordnet werden.

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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