9. Titel: Rechtsmittel › 3. Kapitel: Berufung › 3. Abschnitt: Berufungsentscheid
Art. 408 StPONeues Urteil
1Tritt das Berufungsgericht auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt.
2Das Berufungsgericht entscheidet innerhalb von zwölf Monaten.
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
Was heisst das für dich?
Kai erklärt den Artikel in einfachen Worten. Kostenlos.
Kai zu Art. 408 StPO fragen