10. Titel: Verfahrenskosten, Entschädigung und Genugtuung › 2. Kapitel: Verfahrenskosten
Art. 424 StPOBerechnung und Gebühren
1Bund und Kantone regeln die Berechnung der Verfahrenskosten und legen die Gebühren fest.
2Sie können für einfache Fälle Pauschalgebühren festlegen, die auch die Auslagen abgelten.
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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