12. Titel: Schlussbestimmungen › 3. Kapitel: Übergangsbestimmungen › 4. Abschnitt: Einsprachen gegen Strafbefehle; Privatstrafklageverfahren
Art. 455 StPOEinsprachen gegen Strafbefehle
Für Einsprachen gegen Strafbefehle gilt Artikel 453 sinngemäss.
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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