12. Titel: Schlussbestimmungen › 3. Kapitel: Übergangsbestimmungen › 4. Abschnitt: Einsprachen gegen Strafbefehle; Privatstrafklageverfahren

Art. 455 StPOEinsprachen gegen Strafbefehle

Für Einsprachen gegen Strafbefehle gilt Artikel 453 sinngemäss.

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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