III. Titel: Verkehrsregeln › Grundregel › 6. Abschnitt: Durchführungsbestimmungen
Art. 53a SVGSchwerverkehrskontrollen
Zur Durchsetzung der Vorschriften des Strassenverkehrsrechts und zur Erreichung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes vom 8. Oktober 1999 nehmen die Kantone der erhöhten Gefährdung angepasste Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse vor.
Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG), SR 741.01, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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