Art. 6b VMWGBezug von Elektrizität im Rahmen eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch

Der Vermieter kann im Rahmen eines Zusammenschlusses gemäss Artikel 17 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 die Kosten nach Artikel 16a und 16b der Energieverordnung vom 1. November 2017 als Nebenkosten in Rechnung stellen.

Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG), SR 221.213.11, Stand 1.10.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

Was heisst das für dich?

Kai erklärt den Artikel in einfachen Worten. Kostenlos.

Kai zu Art. 6b VMWG fragen