Zweiter Teil: Das Familienrecht › Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft › Siebenter Titel: Die Entstehung des Kindesverhältnisses › Vierter Abschnitt: Die Adoption › A. Adoption Minderjähriger › VII. Zustimmung der Eltern

Art. 265b ZGBZeitpunkt

1Die Zustimmung darf nicht vor Ablauf von sechs Wochen seit der Geburt des Kindes erteilt werden.

2Sie kann binnen sechs Wochen seit ihrer Entgegennahme widerrufen werden.

3Wird sie nach einem Widerruf erneuert, so ist sie endgültig.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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