Zweiter Teil: Das Familienrecht › Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft › Siebenter Titel: Die Entstehung des Kindesverhältnisses › Vierter Abschnitt: Die Adoption › C. Wirkungen
Art. 267b ZGBBürgerrecht
Das Bürgerrecht des minderjährigen Kindes bestimmt sich nach den Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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