Zweiter Teil: Das Familienrecht › Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft › Achter Titel: Die Wirkungen des Kindesverhältnisses › Dritter Abschnitt: Die elterliche Sorge

Art. 298e ZGBVeränderung der Verhältnisse nach Stiefkindadoption in faktischen Lebensgemeinschaften

Hat eine Person das Kind adoptiert, mit dessen Mutter oder Vater sie eine faktische Lebensgemeinschaft führt, und tritt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ein, so ist die Bestimmung über die Veränderung der Verhältnisse bei Anerkennung und Vaterschaftsurteil sinngemäss anwendbar.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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