Zweiter Teil: Das Familienrecht › Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft › Achter Titel: Die Wirkungen des Kindesverhältnisses › Fünfter Abschnitt: Minderjährige unter Vormundschaft › B. Rechtsstellung
Art. 327b ZGBDes Kindes
Das Kind unter Vormundschaft hat die gleiche Rechtsstellung wie das Kind unter elterlicher Sorge.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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