Zweiter Teil: Das Familienrecht › Dritte Abteilung: Der Erwachsenenschutz › Elfter Titel: Die behördlichen Massnahmen › Dritter Abschnitt: Die fürsorgerische Unterbringung › E. Medizinische Massnahmen bei einer psychischen Störung
Art. 437 ZGBKantonales Recht
1Die Kantone regeln die Nachbetreuung.
2Sie können ambulante Massnahmen vorsehen.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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