Vierter Teil: Das Sachenrecht › Zweite Abteilung: Die beschränkten dinglichen Rechte › Einundzwanzigster Titel: Die Dienstbarkeiten und Grundlasten › Zweiter Abschnitt: Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten › A. Nutzniessung › IV. Inhalt › 2. Rechte des Eigentümers

Art. 761 ZGBSicherstellung bei Schenkung und gesetzlicher Nutzniessung

1Der Anspruch auf Sicherstellung besteht nicht gegenüber demjenigen, der den Gegenstand dem Eigentümer unter Vorbehalt der Nutzniessung geschenkt hat.

2Bei der gesetzlichen Nutzniessung steht der Anspruch unter der besondern Ordnung des Rechtsverhältnisses.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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Art. 761 ZGB: Sicherstellung bei Schenkung und gesetzlicher Nutzniessung – Kai