Vierter Teil: Das Sachenrecht › Dritte Abteilung: Besitz und Grundbuch › Vierundzwanzigster Titel: Der Besitz › C. Bedeutung › I. Besitzesschutz

Art. 928 ZGBKlage aus Besitzesstörung

1Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht gestört, so kann der Besitzer gegen den Störenden Klage erheben, auch wenn dieser ein Recht zu haben behauptet.

2Die Klage geht auf Beseitigung der Störung, Unterlassung fernerer Störung und Schadenersatz.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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