Schlusstitel: Anwendungs- und Einführungsbestimmungen › Erster Abschnitt: Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts › C. Familienrecht › IIbis. Güterrecht der nach 1. Januar 1912 geschlossenen Ehen › 5. Ehevertrag

Art. SchlT 10c ZGBVertragliche Gütertrennung nach bisherigem Recht

Haben die Ehegatten unter dem bisherigen Recht Gütertrennung vereinbart, so gelten für sie inskünftig die neuen Bestimmungen über die Gütertrennung.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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