Schlusstitel: Anwendungs- und Einführungsbestimmungen › Erster Abschnitt: Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts › C. Familienrecht › Iter. Scheidung
Art. SchlT 7c ZGBTrennungsfrist bei rechtshängigen Scheidungsprozessen
Für Scheidungsprozesse, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 19. Dezember 2003 rechtshängig und die von einer kantonalen Instanz zu beurteilen sind, gilt die Trennungsfrist nach dem neuen Recht.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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