1. Teil: Allgemeine Bestimmungen › 8. Titel: Prozesskosten und unentgeltliche Rechtspflege › 1. Kapitel: Prozesskosten

Art. 103 ZPORechtsmittel

Entscheide über die Leistung von Vorschüssen und Sicherheiten sind mit Beschwerde anfechtbar.

Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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