2. Teil: Besondere Bestimmungen › 2. Titel: Mediation
Art. 216 ZPOVerhältnis zum gerichtlichen Verfahren
1Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und vertraulich.
2Die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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