2. Teil: Besondere Bestimmungen › 2. Titel: Mediation
Art. 218 ZPOKosten der Mediation
1Die Parteien tragen die Kosten der Mediation.
2In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn:
a. ihnen die erforderlichen Mittel fehlen; und
b. das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.
3Das kantonale Recht kann weitere Kostenerleichterungen vorsehen.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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