2. Teil: Besondere Bestimmungen › 3. Titel: Ordentliches Verfahren › 2. Kapitel: Schriftenwechsel und Vorbereitung der Hauptverhandlung
Art. 223 ZPOVersäumte Klageantwort
1Bei versäumter Klageantwort setzt das Gericht der beklagten Partei eine kurze Nachfrist.
2Nach unbenutzter Frist trifft das Gericht einen Endentscheid, sofern die Angelegenheit spruchreif ist. Andernfalls lädt es zur Hauptverhandlung vor.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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