1. Teil: Allgemeine Bestimmungen › 2. Titel: Zuständigkeit der Gerichte und Ausstand › 2. Kapitel: Örtliche Zuständigkeit › 3. Abschnitt: Familienrecht
Art. 27 ZPOAnsprüche der unverheirateten Mutter
Für Ansprüche der unverheirateten Mutter ist das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zwingend zuständig.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
Was heisst das für dich?
Kai erklärt den Artikel in einfachen Worten. Kostenlos.
Kai zu Art. 27 ZPO fragen