2. Teil: Besondere Bestimmungen › 7. Titel: Kinderbelange in familienrechtlichen Angelegenheiten › 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 297 ZPOAnhörung der Eltern und Mediation
1Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, so hört das Gericht die Eltern persönlich an.
2Das Gericht kann die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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