1. Teil: Allgemeine Bestimmungen › 4. Titel: Rechtshängigkeit und Folgen des Klagerückzugs
Art. 62 ZPOBeginn der Rechtshängigkeit
1Die Einreichung eines Schlichtungsgesuches, einer Klage, eines Gesuches oder eines gemeinsamen Scheidungsbegehrens begründet Rechtshängigkeit.
2Der Eingang dieser Eingaben wird den Parteien bestätigt.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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