Zweites Buch: Besondere Bestimmungen › Erster Titel: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben › 1. Tötung.

Art. 111 StGBVorsätzliche Tötung

Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besondern Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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Art. 111 StGB: Vorsätzliche Tötung – Kai