Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes › Vierter Titel: Amtshilfe im Bereich der Polizei › 5. Zusammenarbeit mit Europol
Art. 355b StGBMandatserweiterung
Der Bundesrat wird ermächtigt, mit Europol im Rahmen von Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens vom 24. September 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt Änderungen des Mandatsbereichs zu vereinbaren.
Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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