Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes › Vierter Titel: Amtshilfe im Bereich der Polizei › 5bis. Zusammenarbeit im Rahmen der Schengen Assoziierungsabkommen.
Art. 355c StGBZuständigkeit
Die Polizeiorgane des Bundes und der Kantone vollziehen die Bestimmungen der Schengen-Assoziierungsabkommen nach Massgabe des innerstaatlichen Rechts.
Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0, Stand 1.10.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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