3. Titel: Parteien und andere Verfahrensbeteiligte › 3. Kapitel: Geschädigte Person, Opfer und Privatklägerschaft › 3. Abschnitt: Privatklägerschaft

Art. 119 StPOForm und Inhalt der Erklärung

1Die geschädigte Person kann die Erklärung schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgeben.

2In der Erklärung kann die geschädigte Person kumulativ oder alternativ:

a. die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangen (Strafklage);

b. adhäsionsweise privatrechtliche Ansprüche geltend machen, die aus der Straftat abgeleitet werden (Zivilklage).

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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