2. Titel: Strafbehörden › 1. Kapitel: Befugnisse › 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 12 StPOStrafverfolgungsbehörden

Strafverfolgungsbehörden sind:

a. die Polizei;

b. die Staatsanwaltschaft;

c. die Übertretungsstrafbehörden.

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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