6. Titel: Vorverfahren › 3. Kapitel: Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft › 2. Abschnitt: Durchführung der Untersuchung

Art. 315 StPOWiederanhandnahme

1Die Staatsanwaltschaft nimmt von Amtes wegen eine sistierte Untersuchung wieder an die Hand, wenn der Grund der Sistierung weggefallen ist.

2Die Wiederanhandnahme ist nicht anfechtbar.

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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