9. Titel: Rechtsmittel › 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 380 StPOEndgültige oder nicht anfechtbare Entscheide
Bezeichnet dieses Gesetz einen Entscheid als endgültig oder nicht anfechtbar, so ist dagegen kein Rechtsmittel nach diesem Gesetz zulässig.
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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