9. Titel: Rechtsmittel › 3. Kapitel: Berufung › 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 402 StPOWirkung der Berufung

Die Berufung hat im Umfang der Anfechtung aufschiebende Wirkung.

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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Art. 402 StPO: Wirkung der Berufung – Kai