9. Titel: Rechtsmittel › 3. Kapitel: Berufung › 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 402 StPOWirkung der Berufung
Die Berufung hat im Umfang der Anfechtung aufschiebende Wirkung.
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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