10. Titel: Verfahrenskosten, Entschädigung und Genugtuung › 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 419 StPOKostenpflicht von Schuldunfähigen
Wurde das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit der beschuldigten Person eingestellt oder wurde diese aus diesem Grund freigesprochen, so können ihr die Kosten auferlegt werden, wenn dies nach den gesamten Umständen billig erscheint.
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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