12. Titel: Schlussbestimmungen › 2. Kapitel: Anpassung von Gesetzen
Art. 447 StPOKoordinationsbestimmungen
Die Koordination von Bestimmungen anderer Erlasse mit diesem Gesetz ist im Anhang 2 geregelt.
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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