IVa. Titel: Informationssysteme › 1. Abschnitt: Informationssystem Verkehrszulassung
Art. 89a SVGGrundsätze
1Das ASTRA führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ).
2Die Kantone liefern dem ASTRA die Daten der Verkehrszulassung.
3Die Daten des IVZ stehen unter der Datenhoheit des ASTRA. …
4Das ASTRA definiert die technischen Schnittstellen und die Verfahren zum Datenabgleich.
Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG), SR 741.01, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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