IVa. Titel: Informationssysteme › 3. Abschnitt: Informationssystem Strassenverkehrskontrollen

Art. 89q SVGInhalt

Das Informationssystem enthält die folgenden Daten, die im Zusammenhang mit Strassenverkehrskontrollen erhoben worden sind:

a. Daten der beteiligten Personen;

b. Daten der beteiligten Fahrzeuge;

c. Daten zum Ort der Kontrolle;

d. Daten zur Kontrollart;

e. Einvernahmeprotokolle;

f. Verzeigungsrapporte.

Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG), SR 741.01, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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