Zweiter Teil: Das Familienrecht › Erste Abteilung: Das Eherecht › Sechster Titel: Das Güterrecht der Ehegatten › Dritter Abschnitt: Die Gütergemeinschaft › E. Auflösung des Güterstandes und Auseinandersetzung › VII. Durchführung der Teilung
Art. 246 ZGBAndere Teilungsvorschriften
Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Teilung von Miteigentum und die Durchführung der Erbteilung sinngemäss.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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