Zweiter Teil: Das Familienrecht › Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft › Achter Titel: Die Wirkungen des Kindesverhältnisses › Zweiter Abschnitt: Die Unterhaltspflicht der Eltern › E. Verträge über die Unterhaltspflicht

Art. 287a ZGBInhalt des Unterhaltsvertrages

Werden im Unterhaltsvertrag Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist darin anzugeben:

a. von welchem Einkommen und Vermögen jedes Elternteils und jedes Kindes ausgegangen wird;

b. welcher Betrag für jedes Kind bestimmt ist;

c. welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts jedes Kindes fehlt;

d. ob und in welchem Ausmass die Unterhaltsbeiträge den Veränderungen der Lebenskosten angepasst werden.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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