Schlusstitel: Anwendungs- und Einführungsbestimmungen › Erster Abschnitt: Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts › C. Familienrecht › V. Erwachsenenschutz

Art. SchlT 14a ZGBHängige Verfahren

1Hängige Verfahren werden mit dem Inkrafttreten der Änderung vom 19. Dezember 2008 von der neu zuständigen Behörde weitergeführt.

2Das neue Verfahrensrecht findet Anwendung.

3Die Behörde entscheidet darüber, ob und wieweit das bisherige Verfahren ergänzt werden muss.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

Was heisst das für dich?

Kai erklärt den Artikel in einfachen Worten. Kostenlos.

Kai zu Art. SchlT 14a ZGB fragen
Art. SchlT 14a ZGB: Hängige Verfahren – Kai