1. Teil: Allgemeine Bestimmungen › 8. Titel: Prozesskosten und unentgeltliche Rechtspflege › 2. Kapitel: Verteilung und Liquidation der Prozesskosten
Art. 110 ZPORechtsmittel
Der Kostenentscheid ist selbstständig nur mit Beschwerde anfechtbar.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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