2. Teil: Besondere Bestimmungen › 6. Titel: Besondere eherechtliche Verfahren › 2. Kapitel: Scheidungsverfahren › 2. Abschnitt: Scheidung auf gemeinsames Begehren
Art. 289 ZPORechtsmittel
Die Scheidung der Ehe kann nur wegen Willensmängeln mit Berufung angefochten werden.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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