2. Teil: Besondere Bestimmungen › 6. Titel: Besondere eherechtliche Verfahren › 2. Kapitel: Scheidungsverfahren › 2. Abschnitt: Scheidung auf gemeinsames Begehren

Art. 289 ZPORechtsmittel

Die Scheidung der Ehe kann nur wegen Willensmängeln mit Berufung angefochten werden.

Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

Was heisst das für dich?

Kai erklärt den Artikel in einfachen Worten. Kostenlos.

Kai zu Art. 289 ZPO fragen
Art. 289 ZPO: Rechtsmittel – Kai